Colectivo
Tropical de
Revisionismo
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Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses
Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht
auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu
beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Artikel 19, UN-Menschenrechtscharta,
Generalversammlung der Vereinten Nationen 10. Dezember 1948
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Eine Zensur findet nicht statt."
Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Ohne Zensur kein 'Holocaust'
Es ist wichtig festzustellen, daß der 'Holocaust' nur durch Zensur entstehen konnte
und nur durch Zensur aufrechterhalten werden kann.
Die Legende entstand im Schutze des eisernen Vorhangs. Die Sowjets verhinderten von Anfang an jede unabhängige Überprüfung in ⇒Auschwitz. Ermutigt durch den gelungenen ⇒Katyn-Bluff in Nürnberg, erfanden sie immer neue deutsche Greuel, was den West-Alliierten ermöglichte, den Weltkrieg als 'Kampf gegen das Böse' darzustellen - eine Metapher, die sie so liebgewonnen haben, daß sie sie auch heute noch für ihre Kriege benutzen.
Als die Behauptungen über Vergasungen in westlichen Konzentrationslagern erwartungsgemäß
zusammenbrachen, und die Revisionisten auch den Rest der Legende in Frage stellten,
versuchten die 'Holocaust'-Vertreter zunächst etwas Ballast abzuwerfen,
wie etwa die
⇒Seife.
Gleichzeitig fing man an, die Verbreitung revisionistischer Bücher im Rahmen existierender (etwa Jugendschutz-)
Gesetze zu verhindern.
Der Zusammenbruch des Kommunismus 1990 bedrohte jedoch das 'Holocaust'-Bollwerk Auschwitz durch die Gefahr von Archivöffnungen. Schon wenige Monate danach mußte die symbolische ⇒4-Millionenzahl um 2,5 Millionen herabgesetzt werden. Weiterer Schaden war nur durch rasche Wiedereinführung der bewährten kommunistischen 'Holocaust'-Zensur zu verhindern, diesmal im Westen. 'Politische Justiz - die Krankheit unserer Zeit'
Was Prof. Grimm in den 50er Jahren feststellte, gilt noch heute: Politische Justiz und ihr Hauptinstrument,
die Zensur, ist "die Krankheit unserer Zeit" [Gri-Pol].
Trotz klangvoller Beteuerungen in allen Verfassungen, Menschenrechtsdeklarationen, Chartas
und First Amendmends,
werden Veröffentlichungen zensiert, Bücher beschlagnahmt, Forschung behindert, Redefreiheit
beschränkt, Internet-Seiten gesperrt, zur
⇒Denunziation aufgerufen
Parteien bespitzelt, Versammlungen verboten und Besitz von Dokumenten
bestraft.
Wenn die Zyniker der gleichgeschalteten Medien von "wehrhafter Demokratie" sprechen, meinen sie nicht Gegenargumentation, sondern Repression. Die meisten westlichen Demokratien haben Sondergesetze gegen
den 'Holocaust'-Revisionismus erlassen. Obwohl die Tatsache, daß es sich um
ein spezielles Geschichtsereignis handelt, mehr oder weniger geschickt unter
Begriffen wie 'Volksverhetzung', 'Beleidigung', 'Aufstachelung zum Rassenhaß' verborgen wird, ergibt sich sowohl aus der
Entstehung der Gesetze als auch aus der Rechtsprechungspraxis, daß es allein
um die Verhinderung abweichender Meinungen zum 'Holocaust' handelt.
Im Folgenden soll ein Überblick über 'Holocaust'-Zensurmaßnahmen in 'westlichen Demokratien' und im Internet gegeben werden.
Der eng damit verbundenen
⇒politischen Verfolgung
von Autoren, Verlegern und Privatpersonen ist ein eigenes Thema gewidmet.
Zensur im 3. Reich
Die Zahl der im 3. Reich verbotenen Bücher wird von Experten auf etwa 10-12 000
geschätzt
[Str], die meisten wurden erst nach dem Krieg gegen die Sowjetunion auf den Index gesetzt.
Die Tatsache, daß am 10. Mai 1933 in
einer symbolischen Aktion Bücher öffentlich verbrannt wurden, gibt
jährlich Anlaß zu Gedenkreden, Betroffenheitsritualen, Schweigemärschen und Lesungen.
An Tausenden von Buchhandlungen hatte der
Börsenverein des Deutschen Buchhandels Plakate verteilt zum Aushängen in den
Schaufenstern:
"Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt,
verbrennt man am Ende auch Menschen" (Heinrich Heine)
Neue Osnabrücker Zeitung [Osn]
Zum Glück ahnt keiner der des Feuers Gedenkenden, wie heiß der Boden ist, auf dem er steht
und daß die 'Betroffenen' von heute, morgen selbst betroffen sein könnten. Sonst
müßten die Festredner den "Widerstand gegen den Geist der Intoleranz", den sie
beschwören, selbst beweisen.
Alliierte Zensur im Nachkriegsdeutschland
Die bei weitem umfangreichste Büchervernichtung der Geschichte
wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs nach der 'Befreiung' durchgeführt.
Die Zahl der von den Alliierten als 'auszusondern' verbotenen Bücher beträgt mehr als
35 700
[CHP]
sowie pauschal alle Schulbücher der Jahre zwischen 1933 und 1945. Sie wurden in
den meisten Fällen auch aus den Archiven der Bibliotheken geholt.
[Lüd]
Zensur in der Bundesrepublik
Die im "freiesten Staat auf deutschem Boden" zensierenden Richter zitieren nicht Heinrich Heine
sondern §130f des StGB (Volksverhetzung, Aufstachelung zum Haß), erheblich verschärft im Herbst 1994 (lex Deckert).
Es macht sich strafbar insbesondere
...
wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §
220 a Abs. 1 [Völkermord] bezeichneten
Art in einer Weise, die geeignet ist, den Öffentlichen Frieden zu stören,
Öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die feinziselierten Zensurmechanismen
der Bundesrepublik kennen außer vielen Prüf- und Denunzier-Institutionen unter anderem zwei Zensurstufen:
Indizierung und Einziehung.
Zu den bekanntesten Einziehungen revisionistischer Schriften vor 1994
gehören
wobei die letzte Broschüre erst 20 Jahre nach ihrem Erscheinen verboten wurde (1993). Mägerle führt dazu aus:
Diese "mäßige" Einziehungspraxis änderte sich nach Inkrafttretung des geänderten § 130 StGB am
1. Dezember 1994 radikal.[40] Obwohl die Zeitspanne zwischen 1.12.1994, dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen §130 StGB, und Mitte 1997, dem
Erstellungsdatum dieses Artikels, nur 2 1/2 Jahre beträgt, ist die Liste der in
diesem Zeitraum eingezogenen Bücher etwa so lang wie die der Bücher, die unseres
Wissens in den 45 Jahren des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland davor
eingezogen wurden.
Das Justizministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg hat in Beantwortung einer
Anfrage angegeben, daß es im Zeitraum zwischen Ende 1994 und Mitte 1996 allein
in Baden-Württemberg zu 32 Strafermittlungsverfahren gegen Privatpersonen wegen
des Mehrfachbezuges von Büchern gekommen ist. Hochgerechnet auf Deutschland
ergibt dies etwa 250 bis 300 solcher Strafverfahren
Aus der Vergangenheit gelernt
Der deutsche Nachfolgestaat hat aus seiner nationalsozialistischen Vergangenheit gelernt:
Die zig-tausend in der Bundesrepublik verbotenen Bücher werden nicht mehr
öffentlich verbrannt. Was mit den beschlagnahmten Schriften passiert, ist
unklar, Politiker und Justizbehörden sind klug genug, sich darüber nicht auszulassen.
Ein
Verleger, der des Öfteren von Bucheinziehungsverfahren betroffen ist,
berichtete in dem Zusammenhang, ihm sei mitgeteilt worden, die Bücher würden
unter polizeilicher Aufsicht verbrannt [Gra]. In einem Fall berichteten
Pressestimmen davon, eingezogene Schriften würden in Müllverbrennungsanlagen
beseitigt [Ver].
Die Listen der von den Alliierten verbotenen Büchern wurden
von ihren demokratischen Schülern stark erweitert.
Auch hier scheut die Demokratie, im Gegensatz zum Nationalsozialismus, das Licht der
Öffentlichkeit.
Nach Auskunft der Bundesregierung gibt es
keine Stelle, die eine wenigstens annähernd vollständige Liste der eingezogenen
Werke publiziert, und auch die Einziehungsbeschlüsse der Gerichte werden
nirgends publiziert [Anf]. Zwar ist jedes Gericht, das die Einziehung einer Schrift
beschließt oder aufhebt, verpflichtet, das Bundeskriminalamt davon zu
verständigen, das somit eine vollständige Liste besitzen müßte (es dient den
Gerichten als Auskunftsstelle für bereits bestehende Einziehungsbeschlüsse).
Eine Publikation dieser Einziehungsbeschlüsse erfolgt aber nur gelegentlich in
dem der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres zugänglichen Bundeskriminalblatt.
... Hier wird die Öffentlichkeit völlig im Unklaren gelassen.
Gegen den Verfolgungswahn der bundesdeutschen Behörden nimmt sich die
Verbrennungsaktion des 10. Mai 1933 wie ein Studenten-Happening der
68er-Generation aus: heute werden in der Bundesrepublik nicht nur bei Verlag und
Buchhandlungen die Bücher
beschlagnahmt, sondern aus Bibliotheken und
Privatwohnungen entfernt und Besitzer von
Mehrfachexemplaren riskieren Anzeige wegen Volksverhetzung
[Gru].
Zensur in Österreich
Eine Zeitlang war Österreich das einzige Land, das dem Zensur-Vorreiter
⇒Frankreich folgte.
Der § 3 des österreichischen Verbotsgesetzes (novelliert
zuletzt im Februar 1992, Bundesgesetzblatt 127/92) lautet u.a.:
g) Wer sich auf andere Weise als in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsentzug von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft. h) Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht. Das Gesetz wurde ironischerweise von Bundespräsident Kurt Waldheim betrieben, der wie bekannt, beim Internationalen Jüdischen Kongress in Ungnade gefallen war. Seine Hoffnung, sich durch diese Anbiederung freikaufen zu können, war allerdings vergebens. Zensur in Frankreich
"Le droit doit être désormais au service exclusif de la douleur."
(Das Recht muß von nun an ausschließlich im Dienst des [Erinnerungs]Schmerzes stehen)
Alain Finkielkraut, frz. Philosoph anläßlich des Prozesses gegen Papon [Fkk]
Im europäischen Wettlauf, die Meinungen der Revisionisten
unter Strafe zu stellen, hatte das 'Land der Menschenrechte' die Nase vorn.
Der Grund dürfte in dem Debakel liegen, das die französischen Linksintellektuellen im Gefolge der Faurisson-Prozesse
Anfang der 80er Jahre erlebten. Ihr
Versuch, die Existenz der Gaskammern zu beweisen, brach kläglich zusammen [Col].
Die damalige Blamage der 'Holocaust'-Verfechter läßt sich am treffendsten durch ihre verzweifelte These demonstrieren, daß man doch eigentlich gar nichts beweisen müsse. Arrogant verkünden 34 Historiker in Le Monde:
"Man darf sich nicht fragen, wie solch ein Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat"
"34 namhafte Historiker" [Mon]
Und Simone Veil erklärt am Ende der Faurisson-Prozesse:[Fau]
"Jeder weiß nun aber, daß die Nazis diese Gaskammern zerstört und alle Zeugen systematisch beseitigt haben."
Simone Veil, ehem. Vorsitzende des Europaparlaments, ehemalige französische Justizministerin [Vei]
Eine unbewiesene Behauptung (die Gaskammern) wird durch die nächste ersetzt (alle Beweise vernichtet).
Man muß den 'Holocaust' also nicht beweisen. Aber selbst, wenn man es wollte, könnte man es nicht.
Serge der Allgegenwärtige
Um derart peinlichen intellektuellen Bankrott in Zukunft zu verhindern,
rief 1986 eine Gruppe um Serge Klarsfeld und den Großrabbiner Sirat nach
dem Gesetzgeber. Dieser ließ sich, wie auch in Deutschland, nicht lange bitten
und erließ 1990 (unter Mitterand) das Gesetz Fabius-Gayssot [Gay].
Kein Forscher, Historiker, Wissenschaftler darf seither die
⇒Nürnberger Urteile mehr in Frage stellen.
»Bestreiten von einem oder mehreren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie im Artikel 6 des Internationalen Militärgerichts definiert wurde«,
wird mit mit Strafen von bis zu 300.000 Francs Buße und bis zu einem Jahr Haft belegt.
Allein bis Anfang 1994 sind in Frankreich rund 40 Gerichtsverfahren aufgrund dieses Gesetzes eingeleitet worden.
Wie in Deutschland werden übrigens auch in Frankreich verbotene Bücher verbrannt (genauer: 'vernichtet')
und wie in Deutschland werden Bücher beschlagnahmt,
die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht wurden
[BBF].
Feigenblatt Nürnberg
Einer der Autoren, Maitre Jouanneau, rühmte sich später, daß man große Schwierigkeiten hatte, den Gesetzestext zu schreiben:
es galt, die jüdischen Interessen zu verteidigen, ohne die Juden selbst zu nennen.
So seien sie auf die Idee gekommen, den Widerspruch der Nürnberger Richtersprüche zum Vergehen zu machen.
Die Nebenverdienste der Nebenkläger
Besonderes Markenzeichen der französischen Variante der Zensur sind selbsternannte Komites zur Überwachung der Menschenrechte,
die sich i.a. 'Ligen' nennen
(LICRA, 'Ligue des droits de l'homme', M.R.A.P., Amicale des déportés d'Auschwitz, SOS-Racisme , B’nai B’rith-Loge Enfants d’Izieu,
l’UEJF (Union des étudiants juifs de France)...).
Diese spielen eine wesentliche Rolle im Denunziationssystem und hängen sich als 'parties civils' in alle Revisionistenprozesse hinein.
Da in Frankreich kein Gericht die Macht der Ligen ignorieren kann,
bessern sie mit dieser Technik ihre Vereinskasse auf und ruinieren die Revisionisten finanziell.
Im
⇒Prozeß gegen Faurisson
gab es nicht weniger als 9 solcher Kläger.
Zensur in der Schweiz
Basis der Zensur in der Schweiz ist
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom
Schweizer Nationalrat im Dezember 1992, vom
Ständerat, die erste Kammer des Parlaments, im
März 1993 mit 27 zu null Stimmen bei 19 Enthaltungen)
beschlossen. In diese Zeit fallen auch die jüdischen Milliardenforderungen an die
Schweizer Banken wegen
ihrer angeblichen Kollaboration mit dem Dritten Reich. Wie in Österreich setzten
bald massenhaft Zensurverfahren ein.
»In Sachen MARIETTE PASCHOUD gegen DIETER STAMM verfügt das Schweizerische
Bundesgericht:
"Die Gaskammern haben existiert, folglich müssen sie auch technisch möglich gewesen sein!
Es ist darum absurd Beweise zu verlangen."
Zensur in den Niederlanden
Bei der Revisionismus-Verfolgung kennen auch die Holländer
keine Grenzen. Bis nach Frankreich verfolgten sie Prof. Faurisson wegen seines
in Belgien auf flämisch erschienenen Artikels "Eine kritische Würdigung
des Tagebuchs der Anne Frank", der 1980 in Frankreich in einem Buch von Serge Thion
erschien [Thi].
Zensur in Belgien
Im Königreich müssen die Untertanen zwar auch
an die Massenvernichtung ('Genozid') der Juden glauben, dürfen aber die
'Gaskammern' infrage stellen.
Der Gesetzgeber, in seiner Güte und Weisheit, überließ es den Bürgern,
sich die Exekutionsart auszusuchen [Bdf-Con].
Zensur in den USA
Im Gegensatz zur strafrechtlichen Repression in Europa erfolgen die Einschränkungen der Meinungsfreiheit
in den USA durch Medienkampagnen und jüdische Terrororganisationen (siehe z.B. die Fälle Leuchter und
⇒Cole).
Wie lange der Schutzwall "First Amendment" dem Ansturm der verschiedenen "Patriot Acts"
noch standhält,
wird sich weisen.
Zensur findet durch Druck der bekannten einflußreichen Organisationen wie ADL, JDL-B'nai B'rith,
Wiesenthal Center u.a. statt.
Bekannt sind vor allem die Versuche, Bradley Smith zum Schweigen zu bringen, dessen Universitäts-Anzeigenkampagnen ("The Holocaust Controversy: The Case For Open Debate") zum Teil von den Rektoren konfisziert wurden [JHR-BSC], siehe auch sein Buch [Smi-BhB]. Auch der Druck jüdischer Organisationen auf Verlage David Irvings (z.B. St Martin's Press) hat praktisch zu einem Publikationsverbot dieses Autors geführt. Zensur im Internet
Die 'Holocaust'-Diktatur zensiert selbstverständlich auch das Internet.
Und wie in jeder Diktatur, fängt es mit 'Selbstzensur' an.
Unter dem wohlwollenden Blick jüdischer Organisationen beschneiden sich die Zensierten
ihre Freiheiten erst einmal selbst.
Zensur der Suchmaschinen
Da Internetseiten fast ausschließlich über Suchmaschinen gefunden werden, setzt die Zensur hier an.
Die erste Zensur findet manchmal bereits bei der Anmeldung statt.
Rudolf berichtet, daß seine Webseite
www.vho.org
bei der Anmeldung bei einer Suchmaschine abgelehnt wurde,
wegen angeblich 'illegalen Inhalts' [Rud].
Weiter verbreitet ist der Ausschluß der zensierten Seiten aus den Suchergebnissen.
Google tut sich besonders im zensieren hervor. In einer Studie
im Jahre 2002 wurde festgestellt,
daß die deutschen und französischen google-Einstiege 91 Webseiten
gegenüber google.com ausschließen [Rud],
darunter die meisten Revisionisten.
Wer glaubt, das dadurch umgehen zu können, daß er google.com direkt aufruft,
darf nicht in Deutschland surfen.
Google erkennt das an der Internetadresse und leitet auf google.de um.
Zensur der Provider
Auf dem Höhepunkt der Kampagnen 'Aufstand der Anständigen', bzw. 'Kampf gegen Rechts'
sperrten nicht nur Banken rechte Konten sondern auch Provider willkürlich rechte Webseiten.
Bekannt ist auch der bislang erfolglose Versuch die Zündel-Webseite abzuschalten,
was u.a. durch eine 'mirror site' Kampagne verhindert wurde.
Frankreich
Die Franzosen sind auch in der Internetzensur führend: 1993 wurde ein
'Comité supérieur de la télématique' (CST)
gegründet um 'Empfehlungen' für den 'Conseil supérieur de l'audiovisuel' (CSA) auszuarbeiten.
Die Initiative hat sogleich die Zustimmung der Union des étudiants juifs de France
(UEJF) gefunden, die bereits zuvor gegen 'sites négationnistes' vorgangen war.
Daß in diesen Komitees keine Arbeitslosen sitzen, zeigte sich Ende 2000, als Yahoo
verurteilt wurde,
weil sein Suchmotor erlaubte, revisionistische Seiten und 'NS-Andenken' zu finden.
Yahoo hat seither seinen französischen Einstieg yahoo.fr 'gesäubert'.
© Colectivo Tropical de Revisionismo, Centroamérica letzte Aktualisierung: 03-Jun-09 (11:14) |