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'Holocaust'-Repression
Die 'Holocaust'-Legende steht und fällt mit der Repression
Sie konnte nur in der Terroratmosphäre der Nachkriegsjahre entstehen, im Schutze der Siegermächte, als Deutsche im allgemeinen und Nazis im besonderen rechtlos waren und sie kann in 'freiheitlichen Demokratien' nur aufrecht erhalten werden durch eine 'Holocaust'-Sonderjustiz, die den elementarsten Rechtstraditionen hohnspricht, wie
  • Ausnahmegesetze zur Konservierung spezieller Geschichtsbilder
  • Aufhebung von Verjährungsfristen [Ver]
  • Anwendung von schwammigen Begriffen aus der Mottenkiste der Unterdrückung, wie
    • 'Volksverhetzung',
    • 'Aufstachelung zum Rassenhaß',
    • 'Fremdenfeindlichkeit'
    • 'Verharmlosung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit',
    • 'Verunglimpfung der Toten',
  • Ablehnung von Beweisführung durch die Gerichte und Berufung auf 'Offenkundigkeit'
Ziel ist, mit allen juristischen Mitteln zu verhindern, daß eine wissenschaftliche Untersuchung des 'Holocaust' in Gang kommt, die angesichts der kümmerlichen Beweislage nur katastrophal für die Legende ausgehen kann.
Gelenkte Justiz [*]
"Ich werde von jetzt ab in allen diesen Fällen eingreifen und Richter, die ersichtlich das Gebot der Stunde nicht erkennen, ihres Amtes entheben."
Adolf [Hitler], 'Antijuristenrede', 1942
Der Begriff 'Gelenkte Justiz' kam 1942 auf, als in Prozessen, die mit dem Krieg zusammenhingen, die Richter über die Justizverwaltung angewiesen wurden, wie sie zu urteilen hatten. Diese Entwicklung wurde mit den Erfordernissen des totalen Krieges begründet. Wie Prof. Grimm ausführt, war im Dritten Reich "bis dahin die Unabhängigkeit der Richter nicht nur dem Buchstaben nach, sondern auch de facto im wesentlichen gewahrt geblieben" [Gri].
In den politischen Prozessen der westlichen Welt, die wegen 'Holocaust'-Leugnung angestrengt werden, ist die Unabhängigkeit der Richter gleich doppelt abgeschafft:
Wenn die Presse konzertiert aufheult, wagt kein Richter milde Urteile, von Freispruch nicht zu reden. Sollte dies dennoch passieren, werden notfalls die Richter ihres Amtes enthoben. Wie der Mechanismus funktioniert, läßt sich am ⇒Fall Deckert studieren.

Das Arsenal der Gutmenschen
Das Instrumentarium der politischen Meinungsunterdrückung ist erstaunlich weit gefächert. Außer
  • (nicht-öffentlichen) ⇒Bücherverbrennungen,
  • hohen Gefängnisstrafen und
  • ruinösen Geldbußen
    (auch zugunsten völlig Unbeteiligter wie 'Anti-Rassismus-Ligen')
haben sich unter dem wachsamen Auge der Menschenrechts-Organisationen Praktiken etabliert, die in westlichen Demokratien vor kurzem noch für unmöglich gehalten wurden:
  • Aberkennung akademischer Titel
  • Abberufung von Richtern, Professoren, Lehrern
  • Drohung, gegen Verteidiger Anklage zu erheben
  • Ablehnung von Entlastungszeugen
  • Einreiseverbote
  • juristische Innovationen, wie Anklage gegen Ausländer wegen ihrer Internetseiten
  • staatlich organisiertes Spitzel- und Denunziantentum
Zur Illustration einige Beispiele.
Aberkennung akademischer Titel
"Only revoking Joel Hayward's MA degree will achieve the proper outcome"
(Nur die Aberkennung von J. Haywards MA Titel kann die angemessene Lösung sein")
New Zealand Jewish Council, 4. April 2000 [NJC]
Professor Hayward konnte sich durch seinen ⇒Widerruf gerade noch vor der Aberkennung seines Titels retten. Andere hatten weniger Glück (oder mehr Rückgrat).
Richter Dr. Stäglich wurde 1982 wegen seines Buches "Der Auschwitz-Mythos" (1979) [Stg-Myt] sein 1951 in Göttingen erworbener Doktortitel aberkannt.
Der französische Historiker Henri Roques promovierte 1985 in Nantes über die Gerstein-Geständnisse [Roq-Ger]. Sein Titel wurde vom Kultusminister 1986 aberkannt, offiziell wegen eines 'Formfehlers'.
Jean Plantin, Herausgeber revisionistischer Schriften in Lyon, wurden auf jüdischen Druck alle Diplome aberkannt: DEA (Diplom), erworben 1991, aberkannt 2000, maitrise, erworben 1990, aberkannt 2001.
Einreiseverbote
Die globalisierten Demokratien - grenzoffener Tummelplatz aller Mafien, Drogenhändler, Terroristen und Wirtschaftsflüchtlinge, sind sich selbst für die lächerliste aller Maßnahmen gegen Revisionisten - das Einreiseverbot - nicht zu schade.
Einreiseverbote für Revisionisten haben Tradition.
Paul Rassinier, jedes Jahr monatelang in Deutschland, wurde zum Auschwitzprozeß die Einreise verweigert, obwohl er sogar einen Presseausweis für diesen Prozeß besaß. In Saarbrücken holten ihn drei Beamte aus dem Zug und schickten ihn wieder zurück nach Paris. Innenminister (Höcherl) erklärte später auf Anfrage, daß die Anwesenheit des Pazifisten Rassinier eine "Störung der öffentlichen Ordnung" bedeute [Ras-UTS].
David Irving hat (bzw. hatte) Einreiseverbote in Canada, Italien, Deutschland, Österreich, sowie Australien.
Abberufung/Versetzung in vorzeitigen Ruhestand
Versetzung/Pensionierung bei revisionistischen Äußerungen ist besonders in Frankreich sehr beliebt. Prof. Faurisson wurde abberufen und auf eine Fernlehrstelle versetzt. Serge Thion war über 30 Jahre Forscher im Forschungsinstitut CNRS. Er wurde wegen seiner revisionistischen Schriften entlassen.
Ablehnung von Entlastungszeugen
In Schweizer Revisionistenprozessen wird Prof. Faurisson als Zeuge abgelehnt, weil er in Frankreich verurteilt wurde. In Deutschland macht man sich mit der Begründung nicht soviel Mühe, warum soll man sich auch Zeugen anhören, die 'Offenkundiges' anzweifeln. In diesem Sinne wurde z.B. Germar Rudolf im Remer-Prozeß abgelehnt.

Das organisierte Denunziantentum: vom Bürger 'angenommen'
Seit dem 01. September 2000 hat der BGS darüber hinaus eine bundesweite Telefon-Hotline (01805/234566) geschaltet, auf die mit umfangreichen Plakataktionen aufmerksam gemacht wurde. Bürger haben hierdurch die Möglichkeit, sich im Bedarfsfall - so insbesondere auch bei Gewahrwerden rechtsextremistischer Aktivitäten, Bedrohungen und Gewalttaten - über diese Hotline direkt an ihre zuständige BGS-Dienststelle zu wenden. Die mit Stand Jahresende 2001 weit über 8.000 eingegangenen Anrufe bestätigen, dass der Bürger die Hotline angenommen hat. Hiervon waren über 150 Anrufe ausschließlich Hinweise zu rechtsextremistischen Vorfällen, die sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit nach sich zogen.«
Bericht der Bundesregierung [BMI]
"The German police will investigate and prosecute disseminators of neo-Nazi and antisemitic material (declarations, expressions, symbols, slogans etc.) found on the Internet if it originates in Germany. You can forward the information to the German police forces at the following address: Hessisches Landeskriminalamt Hoelderlinstrasse 5, 65187 Wiesbaden, Germany ..... HLKA_Hinweise_rechts@T-online.de ..."
Liste H-HOLOCAUST [H-H]
Denunziation 'gegen rechts' hat Hochkonjunktur. Von Internet-Blockwarten über Denunziantentelefone bis hin zur systematischen Unterwanderung von Parteien durch Verfassungsschutzagenten ist im 'freiesten Staat auf deutschem Boden' alles erlaubt und meist von Steuergeldern finanziert. Wie die Bundesregierung triumphierend feststellt, wurde das Denunziationssystem 'akzeptiert'.
Frankreich folgt dicht auf dem Fuße. Hier sammeln die Berufsdenunzianten der berüchtigten 'Ligen' - wie Mitterands SOS-Racisme, Réseau Voltaire, aministia.net, UEJF, MRAP (Mouvement contre le racisme et pour l'amitié entre les peuples) Ras l'front, Ligue des droits de l'homme - die Meldungen ein und bündeln sie zu prozeßgerechten Anklagen, die die Vereinskassen aufbessern.
Auch Österreich steht nicht abseits. Das jüdische Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstands gibt ein eigenes Formular zur Denunziation von Revisionisten heraus [Öst].
Die Meinungs-Spitzel haben auch auf europäischer Ebene ihr Netz von Überwachungszentren. Das European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) gibt einen Bericht über “Manifestations of Anti-Semitism in the EU” heraus, der auf regelmäßigen Meldungen der sog. National Focal Points (NFPs) basiert. Diese sind nationale Sammelstellen, angeschlossen an das European Information Network RAXEN. Wie üblich benutzt man 'Rassismus' nur als Aushängeschild: Die Anweisungen an die NFPs, was zu melden sei, nennen nur noch 'Juden' [CRIF].

Politische Verfolgung in Deutschland
Meinungsterror in Zahlen
Bei 86,4 % (2001: 84,1 %) aller rechtsextremistisch motivierten Straftaten handelte es sich entweder um Propagandadelikte (7.294 Taten, 2001: 6.336) oder um Fälle von Volksverhetzung (2.122 Taten, 2001: 2.121).
"Politisch Motivierte Kriminalität - rechts"
Jahr'delitos' *)
1994 5.562
1995 6.555
1996 7.585
199710.257
1998 9.549
1999 8.651
200013.863
2001 8.874
2002 9.807
gesamt 80.703
*) »Propagandadelikte« und »andere, insbesondere Volksverhetzung«
Quellen:
Bundesverfassungsschutzberichte, Bundesministerium des Inneren 1995/1996/1997/ 1998/ 1999/ 2000/ 2001/ 2002 und [Mäg-Zen]
Laut Verfassungsschutz wurden allein von 1994 bis 2002 über 81.000 Menschen wegen rechter Meinungsdelikte strafrechtlich verfolgt. "Rechtsextreme Propagandadelikte" und "Volksverhetzung", sind z.B. Kritik an der Einwanderung oder am staatlich vorgeschriebenen Geschichtsbild.
In nebenstehender Tabelle nicht aufgeführt (wohl aber im Verfassungsschutzbericht) sind "Antisemitisch motivierte Schändungen von Gedenkstätten", wie Hakenkreuze an Synagogen und KZs. Auch wenn von "unbekannten Tätern verübt", zögert der Verfassungsschutzbericht keine Sekunde, sie als "rechte Kriminalität" einzustufen.
Interessanterweise gibt es diese Delikte im 'linken Teil' des Verfassungsschutzberichtes nicht. Die Linken können weder das Volk verhetzen noch Propagandadelikte ausführen - das nehmen ihnen die Lizenzmedien ab. Sucht man dennoch nach einer möglichen Vergleichszahl 'links', so könnte man sie unter 'sonstige Straftaten' in der Rubrik 'andere Straftaten' vermuten. 2002 stehen dann den 9.807 rechten Meinungsdelikten 331 linke 'andere Straftaten' gegenüber [Lin].

Aus Platzmangel können nur einige Beispiele des bundesdeutschen Meinungsterrors angeführt werden.

Deckert: verhöhnt die Bundesrepublik
"... der Staat wird hier verhöhnt. Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität"
Patrick Bahners, ehem. Feuilleton-Chef der FAZ [Bah]
Die Mannheimer Richter, die den Studienrat Günther Deckert in erster Instanz nur zu einem Jahr Haft verurteilten, haben in der Tat das ⇒Gebot der Stunde nicht erkannt.
Der ehemalige Parteivorsitzende der NPD hatte 1991 einen Vortrag Fred Leuchters übersetzt und wurde wegen Volksverhetzung §130 StGB verurteilt. Als die Richter Deckert zu milde be- und verurteilten, entfesselte der Zentralrat der Juden einen 'Sturm der Entrüstung', der zur 'freiwilligen Krankmeldung', später Suspendierung und schließlich vorzeitigen Pensionierung von Richter Dr. Orlet führte. Auch die demütigen Widerrufe des Richters haben ihm nicht geholfen.
Das Urteil wurde jedoch vom obersten deutschen Strafgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), 1994 aufgehoben, da zur Volksverhetzung die Beleidigung fehle. Der Zentralrat intervenierte erneut und forderte 'mit Nachdruck' eine Verschärfung des Strafgesetzes, der die Gesetzgeber in Rekordzeit nachkamen. Seit Dezember 1994 sind auch allgemeine Zweifel an der Legende strafbar. Darauf wurde der Fall Deckert neu aufgerollt und er konnte endlich für 2 Jahre ohne Bewährung im Hochsicherheitstrakt von Stammheim verschwinden.
1997 wurde er für weiter 20 Monate verurteilt. Deckert hat bereits 5 Jahre wegen seiner Ansichten im Gefängnis verbracht [Wahr].
Walendy
Dipl.-Politologe Udo Walendy wurde aufgrund der Neufassung der Zensurgesetze wegen 6 seiner Hefte Historische Tatsachen zu insgesamt 29 Monaten Haft verurteilt [Wal].
Stäglich: des Doktortitels unwürdig
Der Richter Dr. Wilhelm Stäglich wurde zu einer Gehaltskürzung verurteilt, sein Buch "der Auschwitz-Mythos" wurde beschlagnahmt, außerdem wurde ihm von der Universität Göttingen der 1952 verliehene Doktortitel aberkannt [Gra].
Rudolf: täuscht Wissenschaft vor
Dipl. Chemiker Germar Rudolf, der "unter Vortäuschung naturwissenschaftlicher Methoden die Existenz von Gaskammern im Konzentrationslager Auschwitz bestritt" (Originalton Verfassungsschutz [Verf-02], S. 98) wurde 1995 wegen Volksverhetzung zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Rudolf verlor seine Stellung am Max-Planck-Institut, sein Promotionsverfahren wurde abgebrochen.
Töben: hinterhältige Verhaftung
Dr. Töben, australischer Staatsbürger, wurde im April 1999 für 7 Monate inhaftiert, weil seine (australische) Webseite das (deutsche) Volk verhetzt und das 'Andenken Verstorbener verunglimpft'.

Politische Verfolgung in Frankreich
Die Repression in Frankreich basiert auf dem ⇒Gesetz Fabius-Gayssot von 1990, was aber nicht bedeutet, daß sie erst 1990 anfing.
Faurisson: 'Grosse Panique' im Studio
Die angeblichen Gaskammern Hitlers und die angebliche Judenvernichtung bilden ein und dieselbe Geschichtslüge, die einen gigantischen politischen Finanzbetrug ermöglicht hat, dessen Hauptnutznießer der jüdische Staat und der internationale Zionismus sind und dessen Hauptopfer das deutsche Volk - nicht aber seine Führungsschicht - sowie das gesamte palästinensische Volk sind.
Robert Faurisson am 17. Dezember 1980 im Sender Radio [Europe1]
Robert Faurisson zog 1979 in zwei Artikeln in Le Monde die Realität der Gaskammern in Zweifel [Fau-Mon]. Sein obiges Resumee im Radiointerview brachte das Faß zum Überlaufen. Nachdem seine Gegner mit großem Aufwand und wenig Erfolg versucht hatten, ihn zu widerlegen, zerrte sie ihn vor Gericht. In zwei Straf- und einem Zivilprozeß wurde er zwar verurteilt, aber nicht wegen Geschichtsfälschung, wie seine Gegener wollten, sondern weil er den Überlebenden Leid zugefügt und die Toten nicht genug geehrt habe [Fau-Tri].
Im Zivilprozeß 1981 (Berufung 1983) klagten ganze neun Vereinigungen. Faurisson wurde in diesen und Folgeprozessen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Als er jedoch später einige Verleumdungs-Prozesse gewann, wurden seine Gegner zu Schadensersatz verurteilt und Faurisson erhielt ... symbolisch 1 Franc.
Faurisson wurde später sein Lehrstuhl in Lyon entzogen und mehrfach zusammengeschlagen, einmal derart daß er mit einem sechsfachen Kieferbruch bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert werden mußte.
Garaudy: Abbé Pierre als Rapper
Roger Garaudy veröffentlichte 1995 ein Buch "Les Mythes fondateurs de la politique israélienne" [Gar-Myt], in dem er einige Kernaussagen der Revisionisten übernahm und wurde wie üblich wegen 'Anstiftung zum Rassenhaß' angeklagt. Der Skandal der Garaudy-Veröffentlichung lag nicht in der Originalität seiner revisionistischen Thesen oder der Anklage, sondern in der Person der Protagonisten und im Verlauf der Affaire, die zeitweise groteske Züge annahm. Garaudy selbst, Sohn atheistischer Eltern, zum Protestantismus, Katholizismus und schließlich zum Islam bekehrt, ehem. Theoretiker und Abgeordneter der französischen Kommunisten, war orthodoxester Stalinist bis er 1970 ausgeschlossen wurde.
Der Supergau brach nach Garaudys Veröffentlichung aus, als er Schützenhilfe von Abbé Pierre bekam, einer Art französischer Mutter Theresa, Galionsfigur der Emmaus-Bewegung und unangefochtener Spitzenreiter aller französischen Beliebtheitsumfragen. Abbé Pierre stellte sich in einem langen und verworrenen Brief hinter Garaudy und seine Thesen.
Als der Sturm losging, versuchte Garaudy sich zunächst durch glühenden Antinazismus zu retten und Abbé Pierre floh in ein italienisches Kloster, später in die Schweiz. Von dort machte er noch einmal in 'Widerstand', indem er erklärte
"Die Kirche in Frankreich hat [...] interveniert, um mich unter dem Druck der Presse, die von einer internationalen zionistischen Lobby inspiriert ist, zum Schweigen zu bringen"
Abbé Pierre gegenüber Corriere della Sera [Abb]
Die Medien liefen Amok.
Für beide wird der 'öffentliche Druck' schließlich zu groß. Abbé Pierre ruft Garaudy auf, zu erklären, er habe sich getäuscht. Dann bittet er selbst um Vergebung und gibt mit einer Hip-Hop-Gruppe eine CD "Le Grand Pardon" ("Die große Vergebung") heraus. Garaudy wird im Februar 1998 verurteilt zu 120.000 Franc Bußgeld und weiteren 120.000 Gerichtskosten und Sühnegeld an die Horde der 'Nebenkläger', die üblichen jüdischen und 'antirassistischen' Organisationen.
Plantin: 'Pflicht zur Erinnerung'
"Je vous demande de condamner Jean Plantin au nom du devoir de mémoire"
(Ich beantrage, daß Sie J. Plantin im Namen der Pflicht zur Erinnerung verurteilen)
Staatsanwalt Viout im Prozeß gegen Plantin [Pla]
In hohlem Pathos ist die Legende nicht zu übertreffen: Von 'Trauerarbeit' bis 'Erinnerungspflicht' erlegt sie mehr Bußzwänge auf, als die Inquisition.
Jean Plantin wurde im Januar 2003 zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er für Bücher warb, die in Frankreich verboten sind und sich weigerte "an eine jüdische Geschichte zu glauben, die aufgrund eines Ausnahmegesetzes zur offiziellen Geschichte der Republik Frankreich erhoben worden war" [Fau-Pla]. Plantins 10 Jahre zuvor erlangte Universitätsabschlüsse (maîtrise, DEA) wurden aberkannt.

Politische Verfolgung in der Schweiz
Wie Agnes Stauffacher sagt, ist die Schweiz "im Jahre 1997 [...], wie zuvor bereits die BRD, Österreich und Frankreich, aus dem Kreis der freiheitlichen Rechtsstaaten ausgetreten" [Stf-Fun].
Eigentlich erfolgte der Austritt schon am 1. Januar 1995, als das "Antirassismusgesetz" (Artikel 261bis des Strafgesetzes) in Kraft trat, aber erst zwei Jahre später war der Boden für seine Anwendung soweit bereitet, daß die ersten politischen Prozesse stattfinden konnten.
Graf: Meinungsfreiheit ... in Rußland
Jürgen Graf wurde im Juli 1998 zu 15 Monaten ohne Bewährung sowie 8.000 Schweizer Franken Strafe wegen "Rassendiskriminierung" verurteilt. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt. Seither lebt der Schweizer im Exil, und zwar dort, von woher jahrzehntelang die politisch Verfolgten in die Schweiz kamen ... in Rußland.
Förster: Tod vor Strafantritt
Der 78jährige Verleger Gerhard Förster wurde im Juli 1998 zu 12 Monaten Gefängnis ohne Bewährung und 8.000 Schweizer Franken Strafe verurteilt. Außerdem muß er zusammen mit Graf den Erlös der verkauften Bücher im Werte von 55.000 Schweizer Franken zurückzahlen. Er starb zwei Monate später.
Amaudruz: "Vive le revisionisme"
"seine Rede ist unerträglich und kann in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden."
Staatsanwalt im Prozeß gegen Amaudruz [Ama]
Gaston-Armand Amaudruz, Philologe und Deutschlehrer, fiel schon früh unangenehm auf. Seit 1946 gab er eine eigenwillige Veröffentlichung mit dem Titel Courrier du Continent heraus und in einer Zeit als keiner Sympathie für die Besiegten wagte, geißelte er die Nürnberger Pseudo-Justiz als 'Possenspiel' [Ama-Ubu]. Auf der Abschußliste stand der fast 80jährige allerdings erst 1998. Er schrieb in seiner Zeitschrift "Ich glaube nicht an die Gaskammern" und "Lang lebe der Revisionismus". Er wurde 2000 in Lausanne verurteilt zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung plus 1.000 Schweizer Franken an jeden der 4 Kläger, darunter einer ausländischen Organisation (einen Deportierten, die Fédération suisse des communautés israélites, die Ligue internationale contre le racisme et l'antisémitisme (Licra) und die l'Association des fils et filles des déportés juifs de France (!)).

Politische Verfolgung in Neuseeland
Nicht einmal die Antipoden sind vor dem jüdischen Meinungsterror sicher.
Hayward: zu sensibel für die 'Holocaust'-Debatte
Ich beteilige mich nicht an der heftigen Debatte zwischen den Holocaust-Revisionisten und deren Widersachern. Ich finde diesen Streit widerlich und will mich nicht darin verwickeln lassen. Als Wissenschaftler bin ich dafür viel zu beschäftigt, als Mensch viel zu sensibel.
J. Hayward [Hay]
Die Sprüche klingen etwas seltsam. Joel Hayward hatte 1993 eine Magisterarbeit (MA thesis) geschrieben [Hay-Fat], die die offizielle 'Holocaust'-Legende ihrer revisionistischen Kritik gegenüberstellte. Die Arbeit beeindruckt allein durch die Anzahl der ausgewerteten Quellen und Sekundärliteratur und behandelt auch Themen wie die Kriegsverbrechen der Allierten und ihre Propaganda. Der aus neutraler Sicht geschriebene Vergleich neigte in seinen Ergebnissen stark zu den Thesen der Revisionisten: Sonderbehandlung ist kein Tarnbegriff, Gaskammern gehören in die 'Kategorie der Greuelpropaganda', Vernichtungsabsicht ist nicht erwiesen. Zu den Opferzahlen sagt er, daß sie "zweifellos weit weniger als die symbolische Zahl von sechs Millionen" betragen ([Hay-Fat], Conclusion)
Die Arbeit wurde mit "summa cum laude" bewertet, verschwand aber auf Haywards Ersuchen für 5 Jahre im Panzerschrank des Archivs der Uni Canterbury.
Im Jahre 2000 wurde bekannt, daß er seine Arbeit auch Revisionisten gesandt hatte. Die jüdische Lobby bekam davon Wind und der New Zealand Jewish Council begann das Kesseltreiben mit der Forderung nach Aberkennung des akademischen Titels. Eine riesige Kommission wurde einberufen und veröffentlichte Monate später den Report by the Joel Hayward Working Party, der wie verlangt, die akademische Qualifikation Haywards und das Prädikat summa cum laude in Frage stellte. Hayward leistete öffentlich Abbitte, indem er seiner Arbeit (sieben Jahre später) einen Anhang beifügte (ohne den sie nicht veröffentlicht werden darf) und eine ⇒demütigende Entschuldigung veröffentlichte.

Kniefälle, Widerrufe und Selbstbezichtigungen:
Wie in Stalins besten Zeiten
In den stalinistischen Schauprozessen pflegten sich die Opfer der übelsten Verbrechen zu bezichtigen und für ihre 'Irrtümer' um Vergebung zu bitten. Das rettete sie zwar nicht vor dem Genickschuß, aber das Volk vor ähnlichen Verirrungen.
Hayward: "ohne jeden Zweifel 6 Millionen"
»Ich habe mich schwer geirrt. Meine Schlußfolgerungen waren falsch. [...] Ohne jeden Zweifel sind rund sechs Millionen Juden während des Zweiten Weltkriegs umgekommen. Sie wurden von den Nazis und ihren Verbündeten ermordet. Die Täter bedienten sich bei diesem monströsen Verbrechen einer Vielzahl von Mitteln, darunter Gaskammern, Erschießungen, physische Entkräftung sowie Aushungerung.«
J. Hayward [Hay]
In seiner 'conclusion' behauptet Hayward so ziemlich das Gegenteil. Man wird sagen, er ist (unter väterlicher Anleitung des New Zealand Jewish Council) zu neuen Erkenntnissen gelangt. Gut. Dann hätte er diese wohl publiziert, damit auch die Revisionisten und andere Verirrte davon profitieren können.
Cole: entsetzt über seinen Revisionismus
David Cole, ein junger Jude, hat eigene Untersuchungen in Auschwitz angestellt. Er war vor allem bekanntgeworden durch sein Video-Interview mit Auschwitz-Direktor Piper, in dem dieser zugab, daß den Touristen verschwiegen wird, daß die 'Gaskammer' in Wirklichkeit ein Nachbau ist [Pel]. Seine 46 Fragen weisen ihn als als Kenner der Materie und überzeugten Revisionisten aus [Col-46Q].
Seine Glaubensgenossen hatten zwar keine Antworten auf seine 46 Fragen, wohl aber übelste Beschimpfungen. Die jüdische Terror-Organisation Jewish Defense Ligue (JDL) schrieb, daß "ein Cole weniger auf der Welt [...] einen gefährlichen Parasiten und krankheitsbesessene Bakterie entfernt haben würde, die die Gesellschaft infiziert."
In bester Wildwest-Tradition setzte die JDL eine Art Kopfpreis aus:
Reward for Information
JDL wants to know the location of Holocaust denier David Cole, pictured above. Anyone giving us his correct address will receive a monetary reward. Contact us through e-mail immediately if you have information leading to the current location of David Cole. Or contact us at: JDL, PO Box 480370, Los Angeles, Ca. 90048, (818)980-8535
Jewish Defense Ligue, Kopfpreis auf D. Cole [JDL]
Die JDL hatte Erfolg. Cole hielt den Druck des jüdischen Terrors nicht aus. Bevor jemand die Kopfprämie einstecken konnte, leistete er öffentlich Abbitte. Die Formulierungen seines Widerrufs übertreffen selbst die Geständnisse in den Moskauer Prozessen von 1936:
"[ich] sah ein, daß ich mich geirrt habe und daß der Lauf, den mein Leben nahm, selbstzerstörerisch war und andere verletzt hat [...] man hat mich darauf hingewiesen, daß ich nicht so weit gegangen bin wie ich sollte, um eine klare und vollständige öffentliche Aussage zu machen [...] ich habe mich mit Selbsthaß un Abscheu zugrunde gerichtet, worauf viele meine Kritiker schon lange hingewiesen haben. Dieser Selbsthaß war für alle offensichtlich, aber ich war zu blind, ihn zu erkennen. [...] Als sich meine Augen schließlich öffneten, dank einiger guter, netter Freunde, die sich weigerten, mich in meinen schlimmsten Zeiten aufzugeben, war ich entsetzt über das, was ich getan hatte. [...] Ich bin dankbar, daß ich Gelegenheit bekommen habe, diese Erklärung abzugeben. Diese Erklärung wurde freiwillig und ohne Zwang gemacht, und wurde willig und sogar glücklich Herrn Irv Rubin von der Jüdischen Verteidigungsliga gegeben, zur weitest möglichen Verbreitung"
D. Cole [Col]
Es fehlt nichts:
  • das Entsetzen über die eigenen Taten,
  • der Dank an die 'guten, netten Freunde', die ihm die Augen öffneten,
  • das 'Glück', die Erklärung abgeben zu dürfen bis hin zur
  • Versicherung, daß die Erklärung 'freiwillig und ohne Zwang' erfolgte.
Klassische Witze, über die sich die sowjetischen NKVD-Offiziere auf ihren Herrenabenden totzulachen pflegten.

Von Beruf: Verteidiger der Menschenrechte
"Als sie die Revisionisten abholten, haben wir weggesehen ... wir waren ja keine Revisionisten."
Amnesty & Co (frei nach Niemöller)
Sie gehen für jeden Schreiberling auf die Barrikaden, der Mohammed beleidigt, bekämpfen vehement jeden Pabst, der Homosexualität ablehnt, fordern Asylrecht für jeden, der wegen seiner Meinung verfolgt wird.
Wenn sie mit politischen Prozessen gegen Revisionisten konfrontiert werden, geben sie im besten Falle schieflippige Allgemeinplätze von sich [Men]. Im schlimmsten Fall - und das ist Amnesty International - identifizieren sie sich nicht nur mit der Repression, sondern sehen diese als hervorragendes Werkzeug, die Menschenrechte zu erzwingen:
"Strong hate-crimes laws, vigorously enforced, are a crucial human-rights tool."
("Strenge Gesetze gegen Rassenhaß, unnachsichtig angewandt, sind ein wesentliches Werkzeug der Menschenrechte")
Amnesty International Canada [AIC]

© Colectivo Tropical de Revisionismo, Centroamérica
letzte Aktualisierung: 03-Jun-09 (11:14)