Der amerikanische Chefankläger Jackson hatte die Stirn, Feldmarschall Milch über seine
Haltung bzgl. Luftangriffen auf Zivilpersonen zu befragen. Milchs Antwort war
mutig:
Ich kann mir nichts grausameres und verwerfliches als solche Luftangriffe
vorstellen; wer daran zweifelt,
braucht sich nur Hamburg, Berlin, Leipzig, die Ruhrstädte und insbesondere Dresden anzuschauen,
um zu verstehen, was ich meine.
Schon ein Blick in die alliierte Trickkiste zeigt, von welchem Kaliber
die Nürnberger Rechtsprechung war.
Die Nürnberger Angeklagten wurden absichtlich erhängt und nicht erschossen (wie
es die Militärs unter ihnen gefordert hatten), um die Angeklagten als
gewöhnliche Verbrecher zu demütigen.
Wie kann man Kriegsgefangene, also Soldaten, hinrichten
ohne daß man sich der Verletzung der Genfer Konventionen schuldig macht ?
Ganz einfach: man macht sie vorher zu Zivilisten.
Göring, Jodl, Keitel, Milch und andere befanden sich in Kriegsgefangenschaft und wurden
wurden
von den Alliierten (!) formal aus der Wehrmacht entlassen
... bevor sie der Kriegsverbrechen angeklagt und verhaftet wurden.
Diese Farce wurde von den Generalen natürlich durchschaut und abgelehnt.
Dieser Trick war übrigens eine Spezialität der Amerikaner.
Aufgrund persönlicher Entscheidung Eisenhowers wurden die deutschen Kriegsgefangenen nicht als
Soldaten behandelt, sondern als 'Disarmed Enemy Forces' (DEF), wodurch er bezweckte, daß sie
nicht mehr den Genfer Konventionen unterlagen. Damit entledigte er sich jeweder Verpflichtungen
wie Mindestverpflegungsrationen, Briefverkehr, Päckchen Rotkreuz-Inspektionen. 'Die disarmed ennemy
forces' wurden teils wie Vieh im Freien untergebracht und starben wie die Fliegen.
Baques weist nach, daß diese Verbrechen gegen die Menschenrechte etwa 700 000 - 800 000
Menschenleben forderten [Baq-Oth].
Schnüffelpsychologen
Die amerikanisch/britische Überlegenheit in psychologischer Kriegsführung
wurde auch in Nürnberg eingesetzt, allerdings in billigster Weise.
Gefängnispsychiater, allen voran der Amerikaner Dr. Gilbert,
versuchten, sich das Vertrauen der Angeklagten zu
erschleichen. In Wirklichkeit kundschaften sie die
Verteidigungspläne der Angeklagten aus. Ihre Erkenntnisse schlugen sich in
detaillierten Empfehlungen an Chefankläger Jackson nieder, welcher Angeklagte
mit welcher Strategie zu verhören sei
[Psy].
Versteckte Mikrophone
Geheime Mikrophone nahmen alle Gespräche der Angeklagten auf
(
[Irv-Nur], S. 274). Damit nicht
genug, hatten die Alliierten - entgegen den Genfer Konventionen -
auch die Gespräche wichtiger Kriegsgefangener in
ihrem Bereich mit versteckten Mikrophonen mitgeschnitten (vor allem in den
Lagern in England).
Manipulation der Verhörprotokolle
Die den Richtern vorgelegten gedruckten Verhörprotokolle sind laut Irving
"... fahrig, fehlerhaft und unvollständig" [Prot]. In
einigen Fällen gelang es den Angeklagten, dagegen zu protestieren und ihre
wirkliche Aussage in die sog. 'blue-prints' aufnehmen zu lassen.
Dieses Verdienst kommt insbesondere Milch zu, denn nicht nur seine obige Aussage
bzgl. englischer Bombardierungen wurde gestrichen, sondern auch seine Anspielung auf
die englische Verletzung der Neutralität Norwegens.
Folterungen
Typische Streichungen betreffen Bemerkungen der Angeklagten über ihre Folterungen,
die bekannteste ist die von Streicher:
Vier Tage lang war ich nackt in einer Zelle.
Ich wurde mit brennenden Gegenständen gefoltert.
Ich wurde auf den Boden geworfen und mit einer Eisenkette gefesselt.
Negern, die mir ins Gesicht spuckten, mußte ich die Füße küssen.
Zwei farbige Soldaten und ein weißer Offizier spuckten mir in den Mund,
und als ich ihn nicht mehr aufmachte,
wurde er mit einem Holzstab gewaltsam aufgezwungen, und wenn ich nach Wasser fragte,
wurde ich zur Latrine geführt, wo man mir befahl, daraus zu trinken.
Direkte physische Folterungen der Angeklagten in Nürnberg selbst waren jedoch selten
(im Gegensatz zu den Dachauer und anderen Prozessen) und
standen meist in Zusammenhang mit Verweigerung
von Medikamenten, Schlaf, Kommunikation u.ä. Ferner sind Drohungen bekannt,
die Familie an die Sowjets auszuliefern (Sauckel).
Allerdings wurden die meisten bei der Gefangennahme schwer mißhandelt
(z.B. Frank, Streicher, Milch).
Eidesstattliche Erklärungen Abwesender
Hauptwerkzeug aller Prozesse der Alliierten, nicht nur des IMT,
waren schriftliche eidesstattliche Erklärungen,
die berüchtigten
⇒
'affidavits'.
Diese Technik war wichtig, denn die Zeugen erschienen nicht persönlich,
und konnten folglich nicht von der Verteidigung ins Kreuzverhör genommen werden.
Selektion der Dokumente
Die Siegeranklage hat die erbeuteten Dolumente allein vorsortiert,
ohne die Verteidigung hinzuzuziehen.
In den veröffentlichten 42 Bänden erscheint wiederum nur ein Teil dieser schon
im Sinne der Anklage
aussortierten Dokumente, viele Dokumente der Verteidigung wurden nicht aufgenommen.
Wie Faurisson bemerkt, läßt sich mit dieser Vorgehensweise für jeden Krieg
ein beliebiger 'Himalaya von Kriegsverbrechen' konstruieren.
Die Fälschungen
Nürnberg ist nicht nur ein juristisches Monstrum, sondern vor allem ein Unternehmen der
Geschichtsfälschung.
Daß die saloppen Ermittlungsmethoden und die Voreingenommenheit des Siegertribunals
nicht zur Wahrheitsfindung neigten, galt bei neutralen Beobachtern als ausgemacht.
Daß es aber zu krassen, teils absichtlichen Fälschungen kommen würde,
stellte sich oft erst viele Jahre später heraus.
Der Artikel 21, der alle Berichte der Kommissionen zum Gesetz erhob,
gab den arroganten Siegern alle Freiheit zu lügen und zu erfinden.
Und sie machten davon ausgiebig Gebrauch.
Seife
Wie die ⇒
'Gaskammern'
heiligte Nürnberg auch die
⇒
Seife.
Die Beweise sind in beiden Fällen von gleicher Qualität.
Im Gegensatz zu den 'Gaskammern' wurde im Falle des Seifenunfugs
wenigstens noch ein Beweisstück vorgelegt.
Kein Richter kam allerdings auf die Idee, es untersuchen zu lassen.
Katyn
Zu den bekanntesten Nürnberger Fälschungen gehört Katyn.
Die Sowjets legten in Nürnberg 'DOCUMENT 054USSR', vor
(Text siehe
[USSR-54]).
Unter Bezug auf viele Zeugenaussagen und medizinische Untersuchungen wurde behauptet,
die Deutschen hätten im Wald von Katyn, nahe Smolensk, 11 000 polnische Offiziere erschossen.
Gorbatchow bestätigte am 12. Apri 1990 offiziell, daß die (15 000) Morde von Katyn
vom sowjetischen Geheimdienst NKVD verübt wurden.
Das Katyn-Dokument war von Anfang bis Ende gefälscht.
Das interessanteste an Katyn ist nicht,
daß es eine Fälschung war. Davon gab es in Nürnberg viele, von Zeugenaussagen bis
hin zu Lampenschirmen.
Auch nicht, daß das Katyn-Dokument überhaupt das einzige in Nürnberg war, in dem
eine forensische (in diesem Falle gerichtsmedizinische) Untersuchung vorgelegt wurde.
Interessant an Katyn ist aus revisionistischer Sicht,
daß nicht nur die sowjetischen Fälscher wußten, was wirklich in Katyn geschah,
sondern auch ihre westlichen Bundesgenossen [Kat].
Wenn man also bei der Seife noch annehmen könnte,
die Westalliierten wurden genauso getäuscht wie die Angeklagten,
liegt im Falle Katyn ein
klarer Betrugsversuch des Nürnberger Tribunals vor
[Urt],
denn der britische und amerikanische Geheimdienst waren über Katyn voll informiert.
Der getürkte sowjetische Katyn-Bericht ist im übrigen umfangreicher
als die Berichte über Auschwitz oder Majdanek.
Auch wurde Katyn von den Deutschen zuvor akribisch dokumentiert
und internationalen Experten zugänglich gemacht, was bei Auschwitz und Majdanek nicht der Fall war.
Nach Crowell ist die deutsche Katyn-Untersuchung die bei weitem detaillierteste Analyse
eines Weltkrieg-Massakers.
Keine der vielen Anklagen deutscher Verbrechen hat auch nur im entferntesten
etwas vergleichbares vorgelegt
[Cro-Gas].
Laut Irving lebte der ehemalige NKVD-Offizier Pyotr Soprunenko, der den Massenmord-Befehl unterschrieb,
noch 1996 in Moskau (
[Irv-Nur], S. 186).
840 000 Kriegsgefangene in Sachenhausen ermordet
Am 19. Februar 1946 behauptete Smirnow in Nürnberg, daß im KZ Sachsenhausen 840.000
sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden
[Mat-Sac].
Falschaussagen
Die Vorträge der Ankläger in Nürnberg bestanden im wesentlichen darin,
die Kommissionsberichte vorzulesen.
Deren Hauptbestandteil waren
⇒
'affidavits',
Auflistungen von deutschen Grausamkeiten,
die irgendwelche Zeugen gesehen (oder gehört) haben wollten.
Die Zeugen selbst erschienen fast nie vor Gericht.
Unter diesen Umständen war Lügen und Phantasien Tür und Tor geöffnet.
Gleich Reihenweise Falschaussagen machte z.B. die französischen Kommunistin Vaillant-Couturier.
Sie kam im Januar 1943 nach Auschwitz (als Pflegepersonal) und sagte aus,
daß zu diesem Zeitpunkt kranke Jüdinnen nicht ins Krankenhaus,
sondern 'direkt in die Gaskammer geführt wurden' [Vai].
Laut offizieller Legende wurden 'Gaskammern' jedoch erst später installiert.
Sie beschrieb auch eine 'Gaskammer' in Ravensbrück 'neben dem Krematorium'.
Die Feststellungen
Die Feststellungen von Nürnberg muß heute jeder kennen, denn anderslautende Aussagen zu machen
kostet in den meisten westlichen Demokratien die Freiheit, insbesondere in Frankreich,
wo sich das Gesetz Fabius-Gayssot direkt auf die Nürnberger Urteile bezieht.
Obwohl in Nürnberg Gesetzgeber (Londoner Abkommen), Ankläger und Richter nicht
zu trennen sind, muß doch zwischen den Behauptungen der Anklage und denen der Richter
unterschieden werden. Es folgen einige Beispiele aus Anklagplädoyers, Beratungen und Urteilen.
Behauptungen der Anklage
In seinem Abschlußplädoyer behaupte der englische Ankläger Shawcross nicht nur,
daß "über 6 Millionen" umgebracht wurden, sondern wußte auch, daß
"...murder [was] conducted like some mass production industry in the gas chambers
and the ovens of Auschwitz, Dachau, Treblinka, Buchenwald, Mauthausen,
Majdanek and Oranienburg."
("der Mord wie eine industrielle Massenproduktion in den Gaskammern und Öfen von
Auschwitz, Dachau, Treblinka, Buchenwald, Mauthausen, Majdanek and Oranienburg
durchgeführt wurde.")
Sir Hartley Shawcross
[Sha]
Behauptungen der Urteile
In ihrem abschließenden Urteil stellten die Nürnberger Richter fest, daß
"attempts were made to utilize the fat from the bodies of the victims
in the commercial manufacture of soap."
("...Versuche gemacht wurden, das
Fett der Körper der Opfer in industrieller
Seifenherstellung zu verwenden.")
Makabre Komiker
Trotz ihrer Vertraulichkeit wissen wir über die Beratungen der Nürnberger Richter sehr viel.
Das meiste stammt aus Tagebuchaufzeichnungen oder späteren Erklärungen.
Ginge es nicht um Leben und Tod der Angeklagten und die Vergiftung ganzer Generationen,
so hätte das Tribunal sein Geld als Komödiantentruppe verdienen können.
So wollte der Engländer Lord Justice Lawrence unbedingt den Tod von Badur von Schirach,
weil er
'tatsächlich gefordert hatte, eine englische Stadt zu bombardieren'
(als Repressalie für die Ermordung Heydrichs durch den englischen Geheimdienst)
[Law].
Während, ermutigt durch das Potsdamer Abkommen, die Vertreibung von 14 Millionen Deutschen
bereits in vollem Gange war und etwa 2 Millionen Opfer forden sollte,
geisselte der französische Chefankläger François de Menthon
die Deporatationen von Elsässern und anderen als 'Grauen des Jahrhunderts'.
Überhaupt verlief der Kuhhandel der Beratungen nach dem Schema,
'verringerst Du die Strafe für meinen Buhmann X,
so spreche ich den von Dir gehassten Y frei'.
Das Prinzip garantierte maximale Strafen für alle.
Die Urteile
Die 22 Angeklagten wurden im September 1946 wie folgt verurteilt:
12 zum Tode durch Erhängen:
- Reichsmarschall Hermann Göring
- Joachim von Ribbentrop, Reichsaussenminister (ab 1938)
- Feldmarschall Wilhelm Keitel, OKW-Chef
- Dr. Ernst Kaltenbrunner
- Martin Bormann (in Abwesenheit verurteilt)
- Alfred Rosenberg
- Alfred Jodl
- Dr. Hans Frank
- Dr. Wilhelm Frick, Reichsinnenminister
- Julius Streicher, gauleiter von Franken, herausgeber des Stürmer
- Gauleiter Fritz Sauckel
- Dr. Arthur Seyss-Inquart, Hitlers Reichskommissar in Holland
lebenslänglich
- Rudolf Heß, Hitlers Stellvetreter (bis Mai 1941)
- Dr. Walter Funk, Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident
- Großadmiral Erich Raeder
20 Jahre Zuchthaus:
- Baldur von Schirach, Führer der Hitlerjugend, Gauleiter von Wien
- Albert Speer, Rüstungsminister ab 1942
15 Jahre
- Diplomat Constantin von Neurath
10 Jahre
Freigesprochen:
- Dr. Hjalmar Schacht, Reichswirtschaftsminister bis 1937
- Hans Fritzsche, Radiokommentator
- Franz von Papen
Vier Organisationen wurden als kriminell verurteilt
- NSADAP-Führung
- SD
- Gestapo
Die Kosten des Nürnberger Prozesses
Nach Irving, der ein Memorandum des Hauptankägers Jackson zitiert,
kostete der Nürnberger Prozeß insgesamt
$ 4.435.719 [$].
Das Vermächtnis
Es wird öfter behauptet, das Nürnberger Tribunal habe trotz seiner Ambitionen,
den Präzedenzfall für die Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen geschaffen zu haben,
keine weiteren Verfahren dieser Art nach sich gezogen.
Es ist zwar richtig, daß (nach fehlgeschlagenen Versuchen im Korea- und Vietnamkrieg)
erst nach dem Jugoslawienkonflikt wieder Nürnberg-ähnliche Prozesse
veranstaltet wurden (vergl. dazu die Bemerkung von UNO-Generalsekretär Boutros
Boutros-Ghali
[Bou]), dennoch ist es falsch, zu behaupten,
Nürnberg habe keine Marken im Rechtswesen gesetzt.
Viele Charakteristika der Nürnberger Prozesse haben sich bis heute erhalten,
wenn über 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' gerichtet wird.
Der Zweck, der die Mittel heiligt
Selbst bei Befürwortern besteht kaum ein Zweifel, daß in Nürnberg Rechtsgrundsätze verletzt wurden.
Die allgemeine Rechtfertigung dafür, ist daß die 'außergewöhnlichen Verbrechen'
die Abweichungen vom Rechtsweg legitimieren.
Welche Art von Anklage welche Verletzungen der Rechtsprinzipien erlaubt,
sind Argumentation totalitärer Staaten, die neuerdings für Beschränkungen der Meinungsfreiheit
herhalten müssen.
Vorverurteilung
Der (ursprüngliche Ankäger und spätere) Richter Nikitchenko,
der ein paar Jahre zuvor Präsident der berüchtigten
stalinistischen Schauprozesse gegen Zinoviev und Kamenev gewesen war,
belehrte seine Nürnberger Kollegen:
Die Tatsache, daß die Nazi-Führer Verbrecher sind, ist bereits bewiesen.
Die Aufgabe des Gerichts besteht lediglich darin die Schuld jedes einzelnen zu bestimmen
und die erforderliche Strafe zu bestimmen.
Die Offenkundigkeit
Die berüchtigte 'Offenkundigkeit', mit der europäische Gerichte Meinungs- und
Forschungsfreiheit bzgl. des 'Holocaust' aushebeln,
bezieht sich auf die Feststellungen der Nürnberger Prozesse.
Die heutigen Richter sind jeder Beweisführung enthoben, können jeden
Verteidigungsantrag ablehnen, wenn sie meinen, ihre Nürnberger Kollegen hätten
hier schon geurteilt.
Wer nun den Artikel 21 der Nürnberger Statuten betrachtet, reibt sich
verwundert die Augen:
"Das Tribunal soll keine Beweise für allgemein bekannte Tatsachen fordern,
sondern soll diese von Amts wegen zur Kenntnis nehmen."
Statuten des Nürnberger Tribunals, Artikel 21
Das heißt, auch in Nürnberg wurde nicht bewiesen, sondern geglaubt.
Das juristische Szenario könnte von Kafka stammen:
Die Beweise heutiger Angeklagten dürfen nicht zur Kenntnis genommen werden, weil
'offenkundig' ist, daß ein anderes Gericht bereits geurteilt habe und zwar
wiederum ohne Beweise zu fordern.
Verurteilung von Meinungsdelikten
Wie immer man zu Julius Streicher und seinem 'Stürmer' steht, seine
Publikationen waren durch die Gesetze seines Landes nicht verboten. Selbst wenn
man sie als Haßpropaganda betrachtet, bleiben sie hinter vergleichbaren
Pamphleten der Alliierten weit zurück:
die Hetzschrift von Kaufman 'Germany must perish'
[Kau-Ger]
ist nur die bekannteste davon.
Da Streicher weder politische noch
militärische Verantwortung (und außerdem seit 1939 'Redeverbot') hatte,
gab es nach normalem Rechtsempfinden nicht den geringsten Grund, ihn anzuklagen.
Der Journalist Streicher hatte auf die technische Unmöglichkeit der Gaskammermorde hingewiesen.
Er wurde - selbst für einige Ankläger überraschend
[Del-Pol] - gehenkt.
Der Meinungsdruck der Presse
Wie in Nürnberg besteht die Rolle der Presse in Prozessen 'gegen die Menschlichkeit'
mehr in Hetzjagd als in Berichterstattung. Dies hat sich insbesondere in den Frankfurter Auschwitzprozessen,
sowie in den Verfahren gegen Eichmann, Barbie, Papon, Weise u.a. gezeigt.
'tu quoque': der Balken im eigenen Auge
Die Heuchelei der Alliierten erreichte ihren Höhepunkt, als sie den Deutschen Verbrechen vorwarfen,
die sie in gleicher oder umfangreicherer Weise ebenfalls begangen hatten.
Beispiele sind die Besetzung von Norwegen, Griechenland und Polen,
Repressalien gegen Zivilbevölkerung, Exekution von Kriegsgefangenen etc.
'amici curiæ': klammheimliche Prozeßbeteiligte
Wie sich Nahum Goldmann brüstete, waren die Nürnberger Prozesse das
'geistige Kind des Jüdischen Weltkogresses' (WJC)
[Web].
Wie er sagt, waren die Alliierten nur auf beharrliches Drängen der Idee zugänglich.
Besonders in Frankreich hängen sich in jeden 'Holocaust'-Prozeß
eine Reihe von Pseudobeteiligter als Nebenkläger: MRAP, la LICRA, la Ligue des droits de l'Homme, mit dem Zweck,
eine Entschädigung zu erhalten und den Angeklagten zu ruinieren.
An Le Pens zweiten ⇒
'Detail'
-Prozeß z.B. hängten sich ganze 17 Organisationen,
11 davon mußten von ihm entschädigt werden
[Web-Fre].
Urteile über die Nürnberger Uerfahren
Politische Justiz im 'Geist der Rache'
Das wohl vernichtendste Urteil über Nürnberg stammt von keinem Geringeren als dem
US Präsidentschaftskandidaten Taft:
Der Prozeß der Sieger gegen die Besiegten kann nicht unparteiisch sein,
in welche juristische Form er auch immer gekleidet wird [...]
Über dem Ganzen schwebt der Geist der Rache und Rache ist selten Gerechtigkeit.
Das Hängen der elf Verurteilten ist eine Schande für Amerikas Geschichte,
die wir lange bereuen werden.
In diesen Verfahren haben wir das russische Konzept von Gerichtsverfahren übernommen
- Regierungspolitik und nicht Gerechtigkeit -
das wenig mit unserem angelsächsischem Erbe zu tun hat.
Indem wir Politik juristisch verkleiden,
diskreditieren wir die Vorstellung von Gerechtigkeit in Europa auf lange Zeit.
Senator Robert A. Taft, Okt. 1946
[Web]
Das schlechte Gewissen
Zur Ehrenrettung einiger an der Nürnberger Farce Beteiligter muß gesagt werden,
daß ihnen nicht immer ganz wohl bei der Sache war.
Bedenken hatten vor allem einige alliierte Juristen (wegen der fehlenden juristischen Basis)
und Militärs (wegen der Anklage von Offizieren).
Sir Hartley
Shawcross, Britischer Hauptankläger, äußerte sich schon 1948 kritisch.
Seine Kritik scheint sich aber mehr darauf bezogen zu haben,
daß man mit dem Sowjetagressor gemeinsame Sache gemacht habe
[Sha].
Der französische Richter Donnedieu de Vabres war der einzige,
der schon während der Beratungen klar den Anklagepunkt 'Verschwörung' abgelehnt hatte.
Auch später äußerte er Bedenken wegen der Todesurteile gegen die Militärs,
insbesondere Jodl und Keitel.
IMT und die Bundesdeutsche 'Souveränität'
Die Rachsucht der Sieger endete weder mit dem Militärtribunal
noch traute sie den von ihnen bestellten deutschen Marionettenregierungen in Ost und West.
Das Zugeständnis der Teilsouveränität der BRD erfolgte unter der Bedingung,
daß
die in Nürnberger festgestellten 'Tatbestände' niemals von den Gerichten
angezweifelt werden dürfen [Bes].
Woran sie sich bis heute sklavisch und gegen besseres Wissen halten...
© Colectivo Tropical de Revisionismo, Centroamérica
letzte Aktualisierung: 03-Jun-09 (11:14)